5.4 Arbeitssuchend & "Karenz"?
Du oder deine Partnerin ist gerade arbeitssuchend/arbeitslos? Die Job-Suche kann mühsam bzw. belastend sein, aber zumindest kannst du alle Entwicklungsschritte deines Kindes mitverfolgen und gleichberechtigt Verantwortung im Haushalt übernehmen. Des Weiteren kannst du trotzdem in eine Art Karenz gehen mit Sonderleistung 1, falls das andere Elternteil eaKBG-Anspruch hat. Beim Arbeitslosengeld gibt es zudem einen Familienzuschlag und du musst auch nur für mindestens 20h/Woche einen Job suchen. Eine „AMS-Karenz“ kann somit also ebenfalls eine Option sein, Verantwortung zu übernehmen.
Ohne Job - trotzdem Anspruch auf Sonderleistung 1, wenn Partner/in Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld hat
Falls dein/e Partner/in Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld hat, dann kannst du den Basissatz Sonderleistung 1 beziehen. Damit bekommt man zumindest ca. 1.200 € / Monat und ist krankenversichert.
Während du Sonderleistung 1 bekommst, musst du dich vom AMS Arbeitslosengeld für diese Zeit abmelden. Ein gleichzeitiger Bezug ist nicht möglich.
Siehe Sonderleistung 1 für alle Infos.
Familienzuschlag beim Arbeitslosengeld
Siehe Familienzuschlag beim Arbeitslosengeld (arbeiterkammer.at)
Reisen ins Ausland - abmelden
Obacht bei Familien-Urlauben/Ausflügen ins Ausland, hier muss man sich für diese Zeit vom Arbeitslosengeld abmelden. Siehe Arbeitslos & Urlaub auf arbeiterkammer.at
Alles Gute für die Jobsuche!