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01. November 2025
Presseanfrage ÖGK: Infos "Unbezahlte Karenz und ÖGK Mitversicherung - haushaltsführende Person"
Am 15.08.2025 stellte ich diese Anfrage an das ÖGK-Presseteam, bisher leider unbeantwortet:
Update 3.12.2025: Die Anfrage wurde inzwischen beantwortet.
Anfrage: Infos zu "Unbezahlte Karenz und ÖGK Mitversicherung - haushaltsführende Person"
Hintergrund: Während meiner eigenen Karenzplanung wollte ich mich zum Thema “unbezahlte Karenz” informieren, die AK wies mich mehrfach hin dass bei “unverheirateten Paaren” die Haushalts-Klausel ggf. ein Fallstrick sein könnte.
Auch bei der AK habe ich bei einem Beratungsgespräch darauf hingewiesen, der Mitarbeitende wollte dies in das interne Feedbacksystem mitnehmen.
Die Anfrage an die ÖGK, abgeschickt am 15.08.2025:
Sehr geehrte Presse-Stelle der ÖGK,
als privater Blogger versuche ich seit mehreren Wochen herauszufinden, was eine “haushaltsführende” Person ist bzgl. einer ÖGK Mitversicherung bei unverheirateten Paaren.
Hintergrund: Möchte ein unverheiratetes Paar nach Ablauf vom einkommensabhängigen Kinderbetreungsgeld noch “unbezahlte Karenz”-Monate in Anspruch nehmen, dann kann sich der Karenz-nehmende Partner/in bei seinem/seiner Lebenspartner/in potenziell mitversichern. Dies spricht auch die AK so an.
Hierzu steht auf der ÖGK-Webseite für unverheiratete Paare:
“Die mitzuversichernde Person muss seit mindestens 10 Monaten den Haushalt der versicherten Person ohne Bezahlung führen.” https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870665&portal=oegkportal
Es wird jedoch nicht erklärt, was eine “Haushaltsführung” genau ist, wie die 10 Monate nachzuweisen sind, etc.
Die Arbeiterkammer-Beratung zu Elternkarenz verweist - meiner privaten Erfahrung nach bei 2 Beratungen - hier darauf, sich Details zu dieser Anforderung von der ÖGK einzuholen und kann dies selber nicht erklären. Per Mail hatte ich hierzu keinen Erfolg bisher bei Ihnen/der ÖGK.
Ich würde meinen Leser:innen gerne bessere Informationen bereitstellen, sodass sie nicht fürchten müssen ~500€ Selbstversicherung für die unbezahlten Karenz-Monate bezahlen zu müssen, sollte die ÖGK die Mitversicherung dann während der Karenz ablehnen.
Der betreffende Abschnitt in meinem Blogartikel:
Insbesondere wäre für mich wichtig zu erfahren:
Was ist die Definition von “haushaltsführende Person”? Sind zwei Personen im selben Haushalt (unverheiratetes Paar) sowieso automatisch haushaltsführende Personen? Was bedeutet die “seit mindestens 10 Monate”-Einschränkung? Zählt hierunter auch, dass beide ganz normal erwerbstätig und gesetzlich ÖGK versichert sind im Vorfeld (für mindestens 10 Monate)? Optional: Weswegen wurde die Einschränkung bzgl. “haushaltsführende Person” bei unverheirateten Paaren eingeführt, während verheiratete Paare keine solche Vorrausetzung erfüllen müssen?
Mit Bitte um zitierfähige Informationen, die ich natürlich 1-zu-1 unverändert wiedergebe, verbleibe ich,…