4. Hat mindestens einer von euch Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld?
Finde zuerst heraus, ob mindestens einer von euch Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (eaKBG) hat — davon hängt die weitere Planung ab. Beim eaKBG erhaltet ihr in der Regel deutlich mehr Förderung als beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld - das eaKBG ist jedoch auf 14 Monate (ab Geburt) begrenzt. Es lohnt sich in der Regel aber trotzdem finanziell, selbst wenn der Vater noch einige Monate unbezahlt in Karenz dranhängt.
Prüft für euch die 182-Tage-Regel: 6 Monate durchgehend erwerbstätig, kein AMS-, Notstands-, Weiterbildungsgeld. Obacht, der Stichtag für die 182 Tage sind für Mutter und Vater unterschiedlich! Berechnet den Stichtag hier auf dieser Seite im interaktiven Tool.
Falls nur einer von euch Anspruch auf eaKBG hat, bekommt der andere den Bassisatz Sonderleistung 1 (~1.200 €/Monat) für seine Karenzmonate. Dies ist ebenso ohne aktuelles Arbeitsverhältnis möglich.
Hat keiner von euch Anspruch, dann könnt ihr nur das pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto nutzen. Dieses ist nicht auf 14 Monate begrenzt wie das eaKBG, aber die Fördersumme ist deutlich niedriger. Prüft euren Anspruch:
Anspruch auf eaKBG prüfen
1. Beide Elternteile müssen die allgemeinen Bedingungen erfüllen
Beide Elternteile müssen die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen:
Hierzu zählt u.a. gemeinsamer dauerhafter Haushalt mit dem Kind, Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich, Durchführung und Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen, Einhalten von Zuverdienst-Grenzen. Siehe Anspruchsvoraussetzungen auf oesterreich.gv.at.
2. Mindestens ein Elternteil muss die "182-Tage Erwerbstätigkeit" erfüllen
Eine besondere Anspruchsvoraussetzung ist die Erwerbstätigkeit in den 182 Kalendertagen unmittelbar vor der Geburt bzw. vor Mutterschutz-Beginn, die sogenannte „Erwerbstätigkeitserfordernis". Wichtig: AMS-, Notstands- oder Weiterbildungsgeld-Leistungen dürfen ebenfalls nicht bezogen worden sein in diesem Zeitraum!
Diese Anspruchsvoraussetzung muss allerdings nur von einem Elternteil erfüllt werden:
Erfüllt ein Elternteil nicht das Erwerbstätigkeitserfordernis, so gebührt bei Erfüllung sämtlicher anderer Anspruchsvoraussetzungen auf Antrag ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 41,14 Euro täglich (Sonderleistung I). - bundeskanzleramt.gv.at
Wie berechne ich den 182-Tage-Zeitraum?
Mutter
Vater
Stichtag für den 182-Tage-Zeitraum ist der Beginn des Mutterschutzes. Der Mutterschutz beginnt in der Regel 8 Wochen (56 Tage) vor dem errechneten Geburtstermin.
Ein Arzt/Ärztin kann jedoch auch schon einen vorzeitigen / früheren Mutterschutz ggf. anordnen bei besonderen Risiken.
Stichtag für den 182-Tage-Zeitraum ist die Geburt des Kindes. Man also erstmal grob mit dem errechneten Geburtstermin den relevanten Zeitraum berechnen.
Bei einer früheren Geburt zählt aber natürlich das tatsächliche Geburtsdatum für den eaKBG-Antrag.
Zeitraum für Mutter berechnen
⚠️ Tool noch in Arbeit, nicht durchgeprüft! ⚠️
Du musst ab dem TT.MM.JJJJ sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um Anspruch auf eaKBG zu haben.
Unterbrechungen von 14 Tagen im Beobachtungszeitraum (182 Tage) schaden allerdings nicht. Auch Krankenstand oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung gelten nicht als Unterbrechung. Siehe Anspruchsvoraussetzungen auf oesterreich.gv.at.
Wichtig: Keine AMS-, Notstands- oder Weiterbildungsgeld-Leistungen
AMS-, Notstands- oder Weiterbildungsgeld-Leistungen dürfen nicht bezogen worden sein in diesem Zeitraum von 182 Tagen.
Was passiert, wenn nur einer - oder keiner Anspruch hat?
Beide haben Anspruch
Nur einer hat Anspruch
Wenn keiner Anspruch hat
Super, beide können eaKBG-Förderung für ihre Karenzmonate beantragen und beziehen.
Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen (~ 80% des Einkommens), die maximale Höhe ist allerdings begrenzt. 2025 war der Tages-Höchssatz bei 80,12 €, das sind rund 2.400 € monatlich maximal. Siehe gesundheitskasse.at für mehr Infos.
Der anspruchsberechtigte Elternteil erhält das eaKBG für seine Karenzmonate.
Der andere Elternteil bekommt für seine Karenzmonate Sonderleistung I ausgezahlt - ein fixer Tagessatz, unabhängig vom Einkommen. 2025 lag dieser bei 41,14 € / Tag, was rund 1.200 € pro Monat bedeutet.
Das Kinderbetreuungsgeld muss beantragt werden, es kommt nicht automatisch auf euer Konto. Registriert euch am besten beim interaktiven Elternkalender der Arbeiterkammer, mit welchem ihr alle kommenden Fristen im Blick habt.
Nächster Schritt: Karenz-Aufteilung planen
Jetzt geht es ans Eingemachte. Plant die ersten Jahre mit eurem Baby, falls ihr Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (eaKBG) habt.