Um das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (eaKBG) beziehen zu können, müssen einige
Anspruchsvoraussetzungen (= Bedingungen) erfüllt werden.
1. Beide Elternteile müssen die allgemeinen Bedingungen erfüllen
Beide Elternteile müssen die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen:
Hierzu zählt u.a. gemeinsamer dauerhafter Haushalt mit dem Kind, Mittelpunkt der
Lebensinteressen in Österreich, Durchführung und Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen,
Einhalten von Zuverdienst-Grenzen. Siehe Anspruchsvoraussetzungen auf oesterreich.gv.at.
2. Mindestens ein Elternteil muss die 182-Tage Erwerbstätigkeit erfüllen
Eine besondere Anspruchsvoraussetzung ist die Erwerbstätigkeit in den 182 Kalendertagen unmittelbar vor der Geburt bzw. vor
Mutterschutz-Beginn, die sogenannte „Erwerbstätigkeitserfordernis“. Wichtig: AMS-, Notstands- oder Weiterbildungsgeld-Leistungen
dürfen ebenfalls nicht bezogen worden sein in diesem Zeitraum!
Diese Anspruchsvoraussetzung muss allerdings nur von einem Elternteil erfüllt werden:
Erfüllt ein Elternteil nicht das Erwerbstätigkeitserfordernis, so gebührt bei Erfüllung
sämtlicher anderer Anspruchsvoraussetzungen auf Antrag ein einkommensabhängiges
Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 41,14 Euro täglich (Sonderleistung I). - bundeskanzleramt.gv.at
Wie berechne ich den 182-Tage-Zeitraum?
Stichtag für den 182-Tage-Zeitraum ist der Beginn des Mutterschutzes. Der
Mutterschutz beginnt in der Regel 8 Wochen (56 Tage) vor dem errechneten Geburtstermin.
Ein Arzt/Ärztin kann jedoch auch schon einen vorzeitigen / früheren Mutterschutz ggf.
anordnen bei besonderen Risiken.
Stichtag für den 182-Tage-Zeitraum ist die Geburt des Kindes. Man also
erstmal grob mit dem errechneten Geburtstermin den relevanten Zeitraum berechnen.
Bei einer früheren Geburt zählt aber natürlich das tatsächliche Geburtsdatum für den
eaKBG-Antrag.
Zeitraum für Mutter berechnen
⚠️ Tool noch in Arbeit, nicht durchgeprüft! ⚠️
Du musst ab dem TT.MM.JJJJ sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um Anspruch auf eaKBG zu haben.
⚠️ Alle Informationen zu den weiteren Anspruchsvoraussetzungen (gemeinsamer Haushalt, etc.) findest du auf oesterreich.gv.at - bitte im Detail prüfen!
Unverbindliche Berechnung - Angaben ohne Gewähr.
Zeitraum für Vater berechnen
⚠️ Tool noch in Arbeit, nicht durchgeprüft! ⚠️
Du musst ab dem TT.MM.JJJJ sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um Anspruch auf eaKBG zu haben.
⚠️ Alle Informationen zu den weiteren Anspruchsvoraussetzungen (gemeinsamer Haushalt, etc.) findest du auf oesterreich.gv.at - bitte im Detail prüfen!
Unverbindliche Berechnung - Angaben ohne Gewähr.
Unterbrechungen von 14 Tagen im Beobachtungszeitraum (182 Tage) schaden allerdings nicht. Auch
Krankenstand oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung gelten
nicht als Unterbrechung. Siehe Anspruchsvoraussetzungen auf oesterreich.gv.at.
Wichtig: AMS-, Notstands- oder Weiterbildungsgeld-Leistungen dürfen nicht bezogen
worden sein in diesem Zeitraum!
Was passiert, wenn nur einer - oder keiner Anspruch hat?
Beide haben Anspruch
Nur einer hat Anspruch
Wenn keiner Anspruch hat
Super, beide können eaKBG-Förderung für ihre Karenzmonate beantragen und beziehen.
Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen (~ 80% des Einkommens), die maximale Höhe ist
allerdings begrenzt. 2025 war der Tages-Höchssatz bei 80,12 €, das sind rund 2.400 €
monatlich maximal. Siehe gesundheitskasse.at für mehr Infos. Der anspruchsberechtigte Elternteil erhält das eaKBG für seine Karenzmonate.
Der andere Elternteil bekommt für seine Karenzmonate
Sonderleistung I ausgezahlt - ein fixer Tagessatz, unabhängig vom Einkommen. 2025 lag dieser bei 41,14 € / Tag,
was rund 1.200 € pro Monat bedeutet.
Wichtig: Fristen für Antrag im Blick haben
Das Kinderbetreuungsgeld muss beantragt werden, es kommt nicht automatisch auf euer Konto.
Registriert euch am besten beim interaktiven Elternkalender der Arbeiterkammer, mit welchem ihr alle kommenden Fristen im Blick habt.
Nächster Schritt: Karenz-Aufteilung planen
Jetzt geht es ans Eingemachte. Plant die ersten Jahre mit eurem Baby, falls ihr Anspruch auf
einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (eaKBG) habt:
»Zum eaKBG-Planer
Falls ihr keinen Anspruch habt, könnt ihr euch nun zum KBG Konto informieren:
„Das pauschale Kinderbetreuungsgeld (KBG) steht Ihnen offen, egal ob Sie vor der Geburt
Ihres Kindes gearbeitet haben oder nicht.“