5.2 Das 20h/20h-Modell: Gemeinsam anpacken mit Eltern-Teilzeit!

Gleichberechtigte Partnerschaft und Equal Care kann man auch so gestalten, dass beide Elternteile nach den 14 Monaten eaKBG wieder in den Job einsteigen — aber einer oder beide mit reduzierter Stundenanzahl. Im 20h/20h-Modell wechselt ihr euch beispielsweise so ab: Die Mutter arbeitet von 8 bis 12 Uhr, der Vater von 13 bis 17 Uhr. Mit Anspruch auf Eltern-Teilzeit hast du sogar mehrere Jahre Kündigungs­schutz!

Prüfe deine Voraus­setzungen: Betriebs­größe, Dauer deines Dienst­verhältnisses. Falls du keinen gesetzlichen Anspruch hast, kannst du natürlich auch eine freiwillige Teilzeit mit deinem Arbeitgeber versuchen zu vereinbaren — dann allerdings ohne Kündigungsschutz.

Die Eltern-Teilzeit im 20h/20h-Modell kann eine super Option sein, um das Kind bis zum Kindergarten-Einstieg ab dem 2. Lebensjahr noch gemeinsam zu betreuen und alle Entwicklungsschritte gemeinsam mitzuerleben.

Diese Option setzt natürlich voraus, dass die beiden Teilzeit-Gehälter oder Ersparnisse die Fixkosten der Familie decken können.

20h/20h-Aufteilung - so lange bis das Kind fremdbetreut wird

Nach Ablauf der 14 Monate einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld stellt sich oft die Frage, wie es weitergehen soll. Eine Möglichkeit: beide Elternteile reduzieren ihre Arbeitszeit auf ca. 20 Stunden pro Woche und teilen sich die Betreuung, etwa vormittags vs. nachmittags. Somit muss das Kind noch nicht fremdbetreut werden.

Eltern-Teilzeit kann auch "Lage der Arbeitszeit" ändern bedeuten

Good to know: Eltern-Teilzeit kann auch "Lage der Arbeitszeiten" ändern heißen, nicht zwangsläufig Reduzieren der Arbeitsstunden um mindestens 20%. Beides geht auch.

Alternative zur unbezahlten Karenzverlängerung

Dieses Modell vermeidet eine unbezahlte Karenz und bleibt krankenversicherungsrechtlich unproblematisch. Finanziell lohnt es sich je nach Einkommensverteilung unterschiedlich.

Insbesondere der Kündigungsschutz ist natürlich ein großer Vorteil für den sowieso schon ggf. aufregende Rückkehr in die Arbeitswelt.

Erst nutzbar, wenn beide Elternteile nicht mehr in Karenz sind

Wichtig für die Planung: Das Recht auf Eltern-Teilzeit kann erst genutzt werden, wenn das andere Elternteil nicht mehr in Karenz ist bei seinem Arbeitgeber. (Das Beziehen von Sonderleistung 1 zählt allerdings nicht als "echte" Karenz und ist hiervon - soweit ich weiß - ausgenommen.)

Auch ohne Anspruch, kann man Teilzeit bei Arbeitgeber anfragen

Hinweis: Auch ohne Recht auf Eltern-Teilzeit könnt ihr mit eurem Arbeitgeber natürlich Teilzeit versuchen zu vereinbaren. Ein Kündigungsschutz wie der "echten" Eltern-Teilzeit habt ihr dann nicht.

Informationsquellen & Videos zum Thema:

Elternteilzeit in Österreich (AK/YouTube)

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