3. Der erste (Papa-)Monat steht dir immer zu! 🥳
Die erste gute Nachricht: Du hast in Österreich - tollerweise! - das gesetzliche Recht auf Freistellung im ersten Lebensmonat deines Kindes. So kannst du den ersten Monat daheim miterleben und deine Partnerin im Wochenbett voll unterstützen. 💪
Das Recht auf einen Monat Freistellung nach der Geburt steht dir immer zu, dein Arbeitgeber muss dich jedoch nur unbezahlt freistellen.
Es gibt jedoch hierfür eine staatliche Förderung für diesen Monat, den Familienzeitbonus. Dieser ist an die 182-Tage-Regel (= ca. 6 Monate durchgehende Arbeit vor Geburt) gekoppelt. Berechne auf dieser Seite deinen 182-Tage-Zeitraum vor der Geburt und prüfe, ob du durchgehend gearbeitet und kein AMS-/Notstands-/Weiterbildungsgeld bezogen hast. Erfüllst du die Vorraussetzungen, bekommst du im Papamonat den Familienzeitbonus vom Staat gezahlt.
Erfüllst du die Vorraussetzungen nicht, kannst du den Papamonat dennoch nehmen - finanzieren musst du dich in diesem Monat allerdings dann natürlich selber.
Wichtig: Beachte die Frist, wann du den Papamonat spätestens vorankündigen musst.
Tipp: Der Papamonat gilt erst ab Entlassung von Mutter und Kind aus Krankenhaus, heb dir also ein paar Urlaubstage auf für die Krankenhaus-Zeit auf.
Stichtag für die 182-Tage-Regel berechnen
Die 6 Monate (182 Tage) vor der Entlassung von Mutter und Kind aus dem Krankenhaus sind für den Familienzeitbonus entscheidend
Um während des Papamonats finanziell gefördert zu werden, musst du eine sogenannte "Erwerbstätigkeitserfordernis" erfüllen:
Stichtag-Rechner für Erwerbstätigkeitserfordernis (182 Tage Frist)
Du musst ab dem TT.MM.JJJJ durchgehend sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um den Anspruch auf Familienzeitbonus-Förderung während des Papamonats zu haben. Über diese Förderung bist du dann auch krankenversichert.
Im genannten Zeitraum darfst du keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, etc.) bezogen haben.
Unterbrechungen von 14 Tagen im Beobachtungszeitraum (182 Tage) schaden allerdings nicht. Auch Krankenstand oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung gelten nicht als Unterbrechung.
⚠️ Alle Informationen zu den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen (gemeinsamer Haushalt, etc.) findest du auf oesterreich.gv.at - bitte im Detail prüfen!
Quelle: oesterreich.gv.at, Stand: 04.01.2026; Unverbindliche Berechnung - alle Angaben ohne Gewähr!
Was ist, wenn ich keinen Anspruch auf Familienzeitbonus habe?
Solltest du nicht gefördert werden können, musst du deine Krankenversicherung abklären im Papamonat.
Hier gibt es bspw. die Option Mitversicherung bei der Partnerin - ansonsten greift aber in der Regel auch einfach die 6-wöchige Schutzfrist der ÖGK, sobald dich dein Arbeitgeber für den Papamonat von der Sozialversicherungabmeldet (was normalerweise der Fall ist). Sprich hier am besten vorab mit deinem Arbeitgeber und/oder lass dich bei der ÖGK oder Arbeiterkammer beraten.
Erfahrungsbericht: Jobwechsel / arbeitssuchend vor Geburt - keine Förderung
Bei mir persönlich ergab sich wegen eines Jobwechsels und AMS-Bezug vor der Geburt genau dieser Fall, dass ich keinen Anspruch auf Familienzeitbonus-Förderung hatte. Ich konnte den Papamonat beim neuen Arbeitgeber aber problemlos warnehmen als unbezahlte Freistellung, mein Arbeitgeber hat mich während dieser Zeit von der Sozialversicherung abgemeldet. Für die Krankenversicherung habe ich die 6-wöchige Schutzfrist der ÖGK genutzt (weil die Mitversicherung als unverheirates Paar wg. der Haushaltsführungs-Klausel nicht ganz verständlich war damals für mich, hätte aber vermutlich auch funktioniert). Den Papamonat musste ich natürlich von Ersparnissen finanzieren, Gehalt gab es ja nicht.
Ob die 182-Tage-Frist wirklich noch zeitgemäß ist heutzutage - das wage ich sehr stark zu bezweifeln!
Pro-Tipp: Urlaubstage aufheben / Sonderurlaub abklären für KH-Aufenthalt
Ich dachte zuerst, der Papamonat gilt ab Geburt.
Stattdessen gilt das Recht auf Freistellung aber erst, sobald ihr euch gemeinsam in einem Haushalt befindet. Sprich mit der Entlassung der Partnerin sowie eures Babies aus dem Krankenhaus.
Für den Tag der Geburt sowie die Tage bis zur Entlassung kannst du abklären, ob dir ggf. Sonderurlaub im Kollektivertrag zusteht (falls für dich ein Kollektivvertrag gilt).
Ansonsten solltest du dir ein paar Urlaubstage aufheben, um deine Partnerin auch im Krankenhaus unterstützen zu können nach der Geburt.