Anspruch auf Familienzeitbonus für Papamonat prüfen
In Österreich haben Väter tollerweise das Recht darauf, den ersten Lebensmonat ihres Kindes daheim zu erleben und die Partnerin während des Wochenbetts, den Herausforderungen des Stillens (falls möglich / gewünscht) und allen weiteren, neuen und aufregenden Tätigkeiten intensiv unterstützen zu können. 💪
Die finanzielle Förderung vom Staat, der Familienzeitbonus (FZB), ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
Wichtig: Anspruch auf den Papamonat (= unbezahlte Freistellung) hast du immer! Das bedeutet: Du hast ein gesetzliches Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit ab dem Tag, an dem deine Partnerin und Baby aus dem Krankenhaus entlassen werden. Ankündigen musst es dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin (siehe arbeiterkammer.at/papamonat).
Die 6 Monate (182 Tage) vor der Entlassung aus dem Krankenhaus sind für den Familienzeitbonus entscheidend
Um während des Papamonats finanziell gefördert zu werden, musst du eine sogenannte "Erwerbstätigkeitserfordernis" erfüllen. Das klingt kompliziert, bedeutet aber eigentlich nur: Du musst im Zeitraum der 6 Monate (182 Tage) vor der Entlassung aus dem Krankenhaus durchgehend gearbeitet haben und du darfst keine AMS-Leistungen bezogen haben. Rechne hier den relevanten Zeitraum aus:
FZB-Rechner für Erwerbstätigkeitserfordernis (182 Tage Frist)
Du musst ab dem TT.MM.JJJJ durchgehend sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um den Anspruch auf Familienzeitbonus-Förderung während des Papamonats zu haben. Über diese Förderung bist du dann auch krankenversichert.
Im genannten Zeitraum darfst du keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, etc.) bezogen haben.
Unterbrechungen von 14 Tagen im Beobachtungszeitraum (182 Tage) schaden allerdings nicht. Auch Krankenstand oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung gelten nicht als Unterbrechung.
⚠️ Alle Informationen zu den weiteren Anspruchsvoraussetzungen (gemeinsamer Haushalt, etc.) findest du auf oesterreich.gv.at - bitte im Detail prüfen!
Quelle: oesterreich.gv.at, Stand: 04.01.2026; Unverbindliche Berechnung - alle Angaben ohne Gewähr!
Was ist, wenn ich keinen Anspruch auf Familienzeitbonus habe?
Solltest du nicht gefördert werden können, musst du deine Krankenversicherung abklären im Papamonat.
Hier gibt es bspw. die Option Mitversicherung bei der Partnerin - ansonsten greift aber in der Regel auch einfach die 6-wöchige Schutzfrist der ÖGK, sobald dich dein Arbeitgeber für den Papamonat von der Sozialversicherungabmeldet (was normalerweise der Fall ist). Sprich hier am besten vorab mit deinem Arbeitgeber und/oder lass dich bei der ÖGK oder Arbeiterkammer beraten.
Erfahrungsbericht: Jobwechsel / arbeitssuchend vor Geburt - keine Förderung
Bei mir persönlich ergab sich wegen eines Jobwechsels und AMS-Bezug vor der Geburt genau dieser Fall, dass ich keinen Anspruch auf Familienzeitbonus-Förderung hatte. Ich konnte den Papamonat beim neuen Arbeitgeber aber problemlos warnehmen als unbezahlte Freistellung, mein Arbeitgeber hat mich während dieser Zeit von der Sozialversicherung abgemeldet. Für die Krankenversicherung habe ich die 6-wöchige Schutzfrist der ÖGK genutzt (weil die Mitversicherung als unverheirates Paar wg. der Haushaltsführungs-Klausel nicht ganz verständlich war damals für mich, hätte aber vermutlich auch funktioniert). Den Papamonat musste ich natürlich von Ersparnissen finanzieren, Gehalt gab es ja nicht.
Ob die 182-Tage-Frist wirklich noch zeitgemäß ist heutzutage - das wage ich sehr stark zu bezweifeln!
Mehr Informationen, Mustertext und Fristen zur Beantragung
- Papamonat & Familienzeitbonus - arbeiterkammer.at
- YouTube-Video: Papamonat in Österreich | Meldung, Antrag & Geld

- Familienzeitbonus für Väter - oesterreich.gv.at
Pro-Tipp: Urlaubstage aufheben / Sonderurlaub abklären für KH-Aufenthalt
Ich dachte zuerst, der Papamonat gilt ab Geburt.
Stattdessen gilt das Recht auf Freistellung aber erst, sobald ihr euch gemeinsam in einem Haushalt befindet. Sprich mit der Entlassung der Partnerin sowie eures Babies aus dem Krankenhaus.
Für den Tag der Geburt sowie die Tage bis zur Entlassung kannst du abklären, ob dir ggf. Sonderurlaub im Kollektivertrag zusteht (falls für dich ein Kollektivvertrag gilt).
Ansonsten solltest du dir ein paar Urlaubstage aufheben, um deine Partnerin auch im Krankenhaus unterstützen zu können nach der Geburt.