8. Anspruch auf Partnerschaftsbonus
„Haben die Eltern das Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) und mindestens im Ausmaß von je 124 Tagen rechtmäßig und tatsächlich bezogen, so gebührt jedem Elternteil auf Antrag nach Ablauf der höchstmöglichen Gesamtanspruchsdauer ein Partnerschaftsbonus." (Quelle: ÖGK, April 2026).
Aktuell beträgt der Bonus 500€ pro Person (einmalige Auszahlung)
Kritischer Kommentar: Der Bonus ist sicherlich ein gutgemeinter Anreiz, bezieht sich meines Wissens aber nur auf das Kinderbetreuungsgeld. Somit fallen unbezahlte Karenzmonate, Betreuung während Arbeitslosigkeit o.ä. aus der Rechnung heraus. Beim Einkommensabhängigen mit nur 14 Monaten Maximalzeit, ist es zudem gerade für Neu-Eltern schwierig, sich direkt ohne Erfahrung für eine 7/7-Monate-Aufteilung zu entscheiden. Bei dieser würde die Neu-Mutter nach 7 Monaten in den Beruf zurückkehren müssen - die Statistik zeigt, dass viele Eltern sich für 12/2 entscheiden.