Pauschales Kinderbetreuungsgeld (KBG-Konto)
🚧 Inhalt in Arbeit 🚧
In Österreich können Eltern zwischen zwei Fördermodellen wählen, bei welchen der Staat ihnen Geld auszahlt während sie in Karenz sind (und somit kein Gehalt beziehen / nicht arbeiten):
- Das pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG Konto)
- sowie das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (eaKBG)
Das pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto steht allen Eltern offen – unabhängig davon, ob sie vor der Geburt gearbeitet haben oder nicht.
Das einkommensabhängige KBG ist im Gegensatz dazu an die Bedingung geknüpft, dass mindestens ein Elternteil 6 Monate vor Geburt bzw. Mutterschutz durchgehend gearbeitet hat.
1. Daher lohnt es sich im ersten Schritt zu prüfen, ob einer - oder beide - Elternteile überhaupt Anspruch auf einkommensabhängiges KBG (182-Tage-Regel) haben. Siehe eaKBG Anspruch prüfen.
2. Im zweiten Schritt kann man dann die genaue Höhe berechnen, welche man erhalten würde bei beiden Modellen.
Eltern dürfen nur ein Fördermodell nutzen
Es ist nicht möglich, dass ein Partner einkommensabhängiges KBG beantragt und der andere Pauschales KBG-Konto nutzt für seinen Karenzteil. Die erste Auswahl / der erste Antrag zählt für beide Elternteile.
Faustregel: Wenn man Anspruch auf eaKBG hat, dann bringt es meist mehr
Für Paare, bei denen vor der Geburt einer oder beide gearbeitet haben, lohnt sich in der Regel
das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld mehr - wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen
(182-Tage-Regel) erfüllen.
Grund: Beim einkommensabhängigen KBG wird innerhalb der maximalen Bezugsdauer von 14 Monaten (nach
Geburt) meist in Summe ein höherer Gesamtbetrag ausgezahlt als der gesamte pauschale Auszahlungsbetrag
vom KBG-Konto (maximal 18.760€).
Die wichtigsten Unterschiede
| Pauschales KBG (KBG-Konto) | Einkommensabhängiges KBG | |
|---|---|---|
| Anspruch | Alle Eltern, unabhängig von vorheriger Erwerbstätigkeit | Nur bei Erwerbstätigkeit vor der Geburt / Mutterschutz (182-Tage-Regel) von mindestens
einem Elternteil siehe eaKBG Anspruch prüfen |
| Bezugsdauer, wenn beide Elternteile in Karenz gehen | 15–35 Monate Obacht: Recht auf Karenz beim Arbeitgeber nur bis zum maximal 2. Lebensjahr | Maximal bis 14 Monate nach Geburt, Vater muss davon mindestens 2 Monate (61 Tage) in
Karenz gehen siehe eaKBG Planer Hinweis: Hier stellt sich natürlich die Frage, was nach den 14 Monaten geschehen soll. Bspw. ob Fremdbetreuung (Kindergarten / Tagesmutter) schon ein Thema ist bzw. im jeweiligen Bundesland überhaupt verfügbar ist, beide Elternteile in Eltern-Teilzeit (20h/Woche) gehen (Anspruch prüfen!) oder noch ein Elternteil eine unbezahlte Karenzzeit angehängt (falls finanziell leistbar). |
| Maximale Förderungssumme | Bis zu 18.760 € gesamt (Stand: 2025, Quelle: AK) | Die genaue Höhe ergibt sich aus vorherigen Gehalt bzw. Gehältern (ca. 80% davon) - und
wie man sich die 14 Karenzmonate aufteilt. Bis zu 33.600 € maximal (maximaler Tagessatz: 80,12 €, ca. 2.400 € / Monat, Stand: 2025, Quelle: AK) Hat nur ein Elternteil Anspruch, bekommt der andere während seiner Karenz die sogenannte Sonderleistung I - Tagessatz 41,14 €, ca. 1.200 € / Monat (Stand: 2025) |
| Rechner | ||
| Mehr Informationen |
Unbedingt vor Antragsstellung von der AK beraten lassen!
Bei der Auswahl zwischen den zwei Modellen berät die Arbeiterkammer euch kostenfrei und zeigt euch auch gerne den Rechenweg für eure Lebenssituation. Des Weiteren werdet ihr beraten, ob ihr ggf. noch etwas optimieren könnt.
Mehr Informationen, Videos und Beratung
- Kinderbetreuungsgeld - arbeiterkammer.at
- Kinderbetreuungsgeld - ÖGK
- YouTube: Kinderbetreuungsgeld in Österreich | Antrag & Varianten - Arbeiterkammer

- Teilung der Karenz - arbeiterkammer.at
- YouTube-Video: Teilung Karenz und Kinderbetreuungsgeld in Österreich

Sonstige Hinweise
Hinweis für die Berechnung: Sowohl die Auszahlung des einkommensabhängigen KBG als auch des pauschalen KBG-Kontos ruht noch während dem Mutterschutz nach der Geburt (in welcher die Mutter Wochengeld bezieht). Daher kriegt man in der Realität nicht die Maximalbeträge bezahlt, aber das Wochengeld ist sowieso höher.