Pauschales Kinderbetreuungsgeld (KBG-Konto)

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In Österreich können Eltern zwischen zwei Fördermodellen wählen, bei welchen der Staat ihnen Geld auszahlt während sie in Karenz sind (und somit kein Gehalt beziehen / nicht arbeiten):

  • Das pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG Konto)
  • sowie das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (eaKBG)

Das pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto steht allen Eltern offen – unabhängig davon, ob sie vor der Geburt gearbeitet haben oder nicht.

Das einkommensabhängige KBG ist im Gegensatz dazu an die Bedingung geknüpft, dass mindestens ein Elternteil 6 Monate vor Geburt bzw. Mutterschutz durchgehend gearbeitet hat.

1. Daher lohnt es sich im ersten Schritt zu prüfen, ob einer - oder beide - Elternteile überhaupt Anspruch auf einkommensabhängiges KBG (182-Tage-Regel) haben. Siehe eaKBG Anspruch prüfen.

2. Im zweiten Schritt kann man dann die genaue Höhe berechnen, welche man erhalten würde bei beiden Modellen.

Eltern dürfen nur ein Fördermodell nutzen

Es ist nicht möglich, dass ein Partner einkommensabhängiges KBG beantragt und der andere Pauschales KBG-Konto nutzt für seinen Karenzteil. Die erste Auswahl / der erste Antrag zählt für beide Elternteile.

Faustregel: Wenn man Anspruch auf eaKBG hat, dann bringt es meist mehr

Für Paare, bei denen vor der Geburt einer oder beide gearbeitet haben, lohnt sich in der Regel das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld mehr - wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen (182-Tage-Regel) erfüllen.
Grund: Beim einkommensabhängigen KBG wird innerhalb der maximalen Bezugsdauer von 14 Monaten (nach Geburt) meist in Summe ein höherer Gesamtbetrag ausgezahlt als der gesamte pauschale Auszahlungsbetrag vom KBG-Konto (maximal 18.760€).

Die wichtigsten Unterschiede

Pauschales KBG (KBG-Konto)Einkommensabhängiges KBG
AnspruchAlle Eltern, unabhängig von vorheriger ErwerbstätigkeitNur bei Erwerbstätigkeit vor der Geburt / Mutterschutz (182-Tage-Regel) von mindestens einem Elternteil

siehe eaKBG Anspruch prüfen
Bezugsdauer, wenn beide Elternteile in Karenz gehen15–35 Monate

Obacht: Recht auf Karenz beim Arbeitgeber nur bis zum maximal 2. Lebensjahr
Maximal bis 14 Monate nach Geburt, Vater muss davon mindestens 2 Monate (61 Tage) in Karenz gehen

siehe eaKBG Planer

Hinweis: Hier stellt sich natürlich die Frage, was nach den 14 Monaten geschehen soll. Bspw. ob Fremdbetreuung (Kindergarten / Tagesmutter) schon ein Thema ist bzw. im jeweiligen Bundesland überhaupt verfügbar ist, beide Elternteile in Eltern-Teilzeit (20h/Woche) gehen (Anspruch prüfen!) oder noch ein Elternteil eine unbezahlte Karenzzeit angehängt (falls finanziell leistbar).
Maximale FörderungssummeBis zu 18.760 € gesamt (Stand: 2025, Quelle: AK)Die genaue Höhe ergibt sich aus vorherigen Gehalt bzw. Gehältern (ca. 80% davon) - und wie man sich die 14 Karenzmonate aufteilt.

Bis zu 33.600 € maximal (maximaler Tagessatz: 80,12 €, ca. 2.400 € / Monat, Stand: 2025, Quelle: AK)

Hat nur ein Elternteil Anspruch, bekommt der andere während seiner Karenz die sogenannte Sonderleistung I - Tagessatz 41,14 €, ca. 1.200 € / Monat (Stand: 2025)
Rechner
Mehr Informationen
  • eaKBG - arbeiterkammer.at
  • Einkommensabhängiges KBG - ÖGK
  • Unbedingt vor Antragsstellung von der AK beraten lassen!

    Bei der Auswahl zwischen den zwei Modellen berät die Arbeiterkammer euch kostenfrei und zeigt euch auch gerne den Rechenweg für eure Lebenssituation. Des Weiteren werdet ihr beraten, ob ihr ggf. noch etwas optimieren könnt.

    Mehr Informationen, Videos und Beratung

    Sonstige Hinweise

    Hinweis für die Berechnung: Sowohl die Auszahlung des einkommensabhängigen KBG als auch des pauschalen KBG-Kontos ruht noch während dem Mutterschutz nach der Geburt (in welcher die Mutter Wochengeld bezieht). Daher kriegt man in der Realität nicht die Maximalbeträge bezahlt, aber das Wochengeld ist sowieso höher.

    ⚠️ Diese Seite ist ein privates Hobby-Projekt. Alle Angaben sind ohne Gewähr und unverbindlich, es können Fehler enthalten sein. Diese Webseite stellt keine Rechtsberatung dar! Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder Sozialversicherung – Gesetze können sich ändern.

    Mit ❤️ für das Land der Berge entwickelt von Matthias Andrasch.

    Dieses Webseite ist ein "proof of concept", um zu zeigen dass ein Online-Tool für die Karenzplanung einfach und schnell umsetzbar ist. Meiner Ansicht nach sollte es von einer Vertretung wie der AK oder einer NGO betrieben werden, um mehr Väterkarenz sowie Gleichberechtigung zu ermöglichen. 💪

    Made with SvelteKit.

    Lizenz: MIT (Open Source)

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    Diversity 🌈

    Das Tool ist leider noch nicht bzgl. Regenbogenfamilien optimiert. Ich bitte dies zu entschuldigen! (Falls jemand hierzu unterstützen kann, ob rechtlich alles gleichgestellt ist - gerne melden!)

    Barrierefreiheit

    Das Tool ist leider noch nicht bzgl. Barrierefreiheit optimiert, es handelt sich um einen schnellen Prototyp in meiner Freizeit. Die Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.2 AA wird in Zukunft gewährleistet.

    Solidarität für unerfüllte Kinderwünsche ❤️‍🩹

    „Einfach mal so Kinder kriegen" ist keineswegs für alle Paare möglich. Unterstützung findet sich unter anderem beim Verein UIK.

    Ein großer Dank an die mutigen Pionier:innen der IVF-Befruchtung (siehe u.a. Film Joy) und den ersten Frauen, die sich für die Forschung - und gegen alle Widerstände - zur Verfügung gestellt haben.

    In stillen Gedenken an alle Sternenkinder.

    Privates, nichtkommerzielles Hobbyprojekt – keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr! Bitte unbedingt bei der AK kostenfrei beraten lassen!