Die Schritte im Überblick
Diese Seite ist eine „Hilfe zur Selbsthilfe" für Neu-Väter. Du kannst hier ein Gefühl für deine Möglichkeiten bekommen, um mehr als nur 2 Monate in Karenz zu gehen. Du findest hier auch Informationen, wie du auf anderen Wegen für dein Kind da sein kannst in den ersten Jahren, bspw. durch Eltern-Teilzeit.
Schritt 1
Registriert euch beim AK Elternkalender
Willkommen in deinem neuen Abenteuer! In Zukunft wird es einige Fristen geben, die ihr beachten müsst. Damit euch keine durchrutscht, hilft der Elternkalender der Arbeiterkammer.
Der Elternkalender zeigt wichtige Fristen (Papamonat Vorankündigung, Mutter-Kind-Pass, KBG-Antrag, Meldungen beim Arbeitgeber, etc) und verschickt zudem auch Benachrichtigungen. Die Registrierung dauert nur wenige Minuten und ist kostenfrei. Am besten noch heute erledigen:
Schritt 2
Gibt es in nächster Zeit Info-Veranstaltungen?
Die Arbeiterkammer in deinem Bundesland bietet in der Regel Informationsveranstaltungen oder auch Webinare an, bei denen die Grundlagen erklärt werden.
Falls ihr keine Infos zu Veranstaltungen findet, fragt am besten einfach kurz bei eurer AK nach!
Auch Initiativen wie der Verein Papainfo bieten Webinare an.
Schritt 3: FZB-Anspruch
Der erste (Papa-)Monat steht dir immer zu! 🥳
Die erste gute Nachricht: Du hast in Österreich - tollerweise! - das gesetzliche Recht auf Freistellung im ersten Lebensmonat deines Kindes. So kannst du den ersten Monat daheim miterleben und deine Partnerin im Wochenbett voll unterstützen. 💪
Das Recht auf einen Monat Freistellung nach der Geburt steht dir immer zu, dein Arbeitgeber muss dich jedoch nur unbezahlt freistellen.
Es gibt jedoch hierfür eine staatliche Förderung für diesen Monat, den Familienzeitbonus. Dieser ist an die 182-Tage-Regel (= ca. 6 Monate durchgehende Arbeit vor Geburt) gekoppelt. Berechne auf dieser Seite deinen 182-Tage-Zeitraum vor der Geburt und prüfe, ob du durchgehend gearbeitet und kein AMS-/Notstands-/Weiterbildungsgeld bezogen hast. Erfüllst du die Vorraussetzungen, bekommst du im Papamonat den Familienzeitbonus vom Staat gezahlt.
Erfüllst du die Vorraussetzungen nicht, kannst du den Papamonat dennoch nehmen - finanzieren musst du dich in diesem Monat allerdings dann natürlich selber.
Wichtig: Beachte die Frist, wann du den Papamonat spätestens vorankündigen musst.
Tipp: Der Papamonat gilt erst ab Entlassung von Mutter und Kind aus Krankenhaus, heb dir also ein paar Urlaubstage auf für die Krankenhaus-Zeit auf.
Schritt 4
Hat mindestens einer von euch Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld?
Finde zuerst heraus, ob mindestens einer von euch Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (eaKBG) hat — davon hängt die weitere Planung ab. Beim eaKBG erhaltet ihr in der Regel deutlich mehr Förderung als beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld - das eaKBG ist jedoch auf 14 Monate (ab Geburt) begrenzt. Es lohnt sich in der Regel aber trotzdem finanziell, selbst wenn der Vater noch einige Monate unbezahlt in Karenz dranhängt.
Prüft für euch die 182-Tage-Regel: 6 Monate durchgehend erwerbstätig, kein AMS-, Notstands-, Weiterbildungsgeld. Obacht, der Stichtag für die 182 Tage sind für Mutter und Vater unterschiedlich! Berechnet den Stichtag hier auf dieser Seite im interaktiven Tool.
Falls nur einer von euch Anspruch auf eaKBG hat, bekommt der andere den Bassisatz Sonderleistung 1 (~1.200 €/Monat) für seine Karenzmonate. Dies ist ebenso ohne aktuelles Arbeitsverhältnis möglich.
Hat keiner von euch Anspruch, dann könnt ihr nur das pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto nutzen. Dieses ist nicht auf 14 Monate begrenzt wie das eaKBG, aber die Fördersumme ist deutlich niedriger. Prüft euren Anspruch:
Schritt 5
Wie wollt ihr die Karenzmonate aufteilen? Könnt ihr mehr als zwei Monate Väterkarenz ermöglichen?
Falls mindestens einer von euch eaKBG-Anspruch hat: Starte hier mit den minimalen zwei Monaten Väterkarenz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld im interaktiven Planer. Schau dir Möglichkeiten für eine längere Väterkarenz an:
Entweder indem die Mutter weniger Monate nimmt im ersten Teil - oder indem du als Vater noch in unbezahlte Karenz (5.1) gehst nach den maximalen 14 Monaten eaKBG-Förderung. Ein gesetzliches Recht auf (unbezahlte) Karenz-Freistellung hast du nämlich bis zum 2. Lebensjahr. Eine Eltern-Teilzeit (5.2) im Anschluss könnte ebenso eine Option sein, um gleichberechtigt Verantwortung zu übernehmen - falls du gesetzlichen Anspruch bei deinem Arbeitgeber hast, sogar mit Kündigungsschutz. Tipp: Beim eaKBG ist ein gemeinsamer Monat möglich, siehe Checkbox. Nutze den interaktiven Planer:
Option: Unbezahlte Karenz
Unbezahlte Karenz: Länger in Karenz sein als Vater
Das Dranhängen von unbezahlte Karenz-Monaten ist ebenso möglich, um die Karenz als Vater über die 14 Monate eaKBG hinaus zu verlängern. Bis zum 2. Lebensjahr des Kindes hast du ja rechtlichen Anspruch auf Karenz, d.h. das Recht auf (unbezahlte) Freistellung beim Arbeitgeber. Den Lebensunterhalt müsst ihr in diesen unbezahlten Karenz-Monaten aus Ersparnissen und/oder über das Einkommen des anderen Elternteils finanzieren.
Krankenversichern könnt ihr euch über die ÖGK Mitversicherung bei eurer Partnerin in dieser Zeit. Da du dich der Kindererziehung widmest, fallen hierfür in der Regel auch keinerlei Beitragskosten für dich an. Dies aber bitte vorher unbedingt bei der ÖGK abklären, die Regelungen sind unterschiedlich bei verheirateten sowie unverheirateten Paaren.
Option: Eltern-Teilzeit
Das 20h/20h-Modell: Gemeinsam anpacken mit Eltern-Teilzeit!
Gleichberechtigte Partnerschaft und Equal Care kann man auch so gestalten, dass beide Elternteile nach den 14 Monaten eaKBG wieder in den Job einsteigen — aber einer oder beide mit reduzierter Stundenanzahl. Im 20h/20h-Modell wechselt ihr euch beispielsweise so ab: Die Mutter arbeitet von 8 bis 12 Uhr, der Vater von 13 bis 17 Uhr. Mit Anspruch auf Eltern-Teilzeit hast du sogar mehrere Jahre Kündigungsschutz!
Prüfe deine Voraussetzungen: Betriebsgröße, Dauer deines Dienstverhältnisses. Falls du keinen gesetzlichen Anspruch hast, kannst du natürlich auch eine freiwillige Teilzeit mit deinem Arbeitgeber versuchen zu vereinbaren — dann allerdings ohne Kündigungsschutz.
Die Eltern-Teilzeit im 20h/20h-Modell kann eine super Option sein, um das Kind bis zum Kindergarten-Einstieg ab dem 2. Lebensjahr noch gemeinsam zu betreuen und alle Entwicklungsschritte gemeinsam mitzuerleben.
Diese Option setzt natürlich voraus, dass die beiden Teilzeit-Gehälter oder Ersparnisse die Fixkosten der Familie decken können.
Option: Urlaub
Väterkarenz durch Urlaub verlängern
Eine weitere Möglichkeit, um die Väterkarenz zu verlängern: Du sammelst vorher Urlaubstage und verbrauchst diese dann, um bspw. nach den 14 Monaten eaKBG noch länger daheim zu bleiben. Der Vorteil: Du erhältst 100 % Gehalt statt einer Förderung. Der Nachteil: Dein Urlaubsanspruch ist begrenzt und der Zeitpunkt muss mit dem Arbeitgeber natürlich vereinbart werden, es gibt keinen Rechtsanspruch hierfür.
Ebenso habe ich von der Option gelesen, die Karenz durch unbezahlten Urlaub zu verlängern über die 2 Jahre Recht auf Karenz hinaus - falls der Arbeitgeber dies erlaubt.
Infos zur "AMS-Karenz"
Arbeitssuchend & "Karenz"?
Du oder deine Partnerin ist gerade arbeitssuchend/arbeitslos? Die Job-Suche kann mühsam bzw. belastend sein, aber zumindest kannst du alle Entwicklungsschritte deines Kindes mitverfolgen und gleichberechtigt Verantwortung im Haushalt übernehmen. Des Weiteren kannst du trotzdem in eine Art Karenz gehen mit Sonderleistung 1, falls das andere Elternteil eaKBG-Anspruch hat. Beim Arbeitslosengeld gibt es zudem einen Familienzuschlag und du musst auch nur für mindestens 20h/Woche einen Job suchen. Eine „AMS-Karenz“ kann somit also ebenfalls eine Option sein, Verantwortung zu übernehmen.
Schritt 6
Ab wann soll euer Kind in Fremdbetreuung / Kindergarten gehen?
Sprich mit deiner Partnerin in Ruhe darüber, ab wann euer Kind in den Kindergarten oder bei einer Tagesmutter/Tagesvater betreut werden soll — davon hängt eure ganze Planung ab. Also auch ab wann ihr auch wieder wie viel arbeiten wollt, wie Wiedereinstieg in Beruf und Eingewöhnung in Kindergarten ablaufen sollen, ob (Eltern-)Teilzeit eine Rolle spielt, etc. pp.
Die Regeln für Kindergarten sind in jedem Bundesland anders: Aufnahmealter, Anmeldefristen und Saisonstart variieren. In Wien beginnt das Kindergartenjahr z.B. regulär im Herbst.
Die Frage der Fremdbetreuung kann auch durchaus sehr emotional sein - nehmt euch hierfür also am besten genügend Zeit, auch um andere Eltern nach ihren Erfahrungen zu fragen, Artikel zu lesen, etc.
Ich habe ein paar Links gesammelt, die Entscheidung trefft ihr jedoch ganz allein - und jedes Kind ist anders und entwickelt sich individuell:
Schritt 7
Eure Planung überprüfen lassen und den Kinderbetreuungsgeld-Antrag stellen
Ihr habt einen Plan für euch? Super! Damit euch aber kein Geld/Förderung verloren geht, lasst ihr euch am besten vor der Antragsstellung bei der Arbeiterkammer oder ÖGK individuell beraten. Bei den vielen Regeln übersieht man schnell etwas, jede Familiensituation ist individuell. Die gute Nachricht: Der Antrag hat in Österreich nur vier Seiten und ist schnell erledigt. Schau ihn dir am besten als PDF an, Unklarheiten beim Ausfüllen kannst du dann in der Beratung direkt klären.
Schritt 8
Anspruch auf Partnerschaftsbonus
„Haben die Eltern das Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) und mindestens im Ausmaß von je 124 Tagen rechtmäßig und tatsächlich bezogen, so gebührt jedem Elternteil auf Antrag nach Ablauf der höchstmöglichen Gesamtanspruchsdauer ein Partnerschaftsbonus." (Quelle: ÖGK, April 2026).
Aktuell beträgt der Bonus 500€ pro Person (einmalige Auszahlung)
Schritt 9
Pensionssplitting
Sprich mit deiner Partnerin über die freiwillige Option des Pensionssplitting.