Sonderleistung 1
Wenn nur ein Elternteil Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld hat, das andere aber nicht - dann bekommt das Elternteil ohne Anspruch trotzdem einen Basissatz: Die sogenannte „Sonderleistung I“. Diese beträgt aktuell ca. 1'200€/Monat.
Dies kann beispielsweise passieren, wenn ein Elternteil vor Geburt den Job wechselt / Arbeitslosengeld bezieht. Siehe 182-Tage-Regel / eaKBG-Anspruch prüfen für mehr Informationen.
Die Sonderleistung 1 kannst du beziehen, während du...
- arbeitest und in Karenz gehst, aber bspw. die 182-Tage-Regel wegen Jobwechsel vorher oder Arbeitslosengeld-, Notstands- oder Weiterbildungsgeld-Bezug nicht erfüllst
- arbeitslos bist (während du Sonderleistung 1 bekommst, musst du dich vom Arbeitslosengeld abmelden. Ein gleichzeitiger Bezug ist nicht möglich.)
Während dieser Zeit vom Sonderleistung 1 Bezug bist du auch krankenversichert bei der ÖGK.
Erfahrungsbericht: So läuft der Antrag auf Sonderleistung I ab
- Du stellst ganz normal den Antrag auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld für deinen Karenz-Teil, dort wird auch abgefragt ob du aktuell erwerbstätig oder arbeitslos bist
- Nach Prüfung des Antrags und deiner Angaben erhälst du von der ÖGK einen vorausgefüllten „Antrag auf Sonderleistung I“, den du dann noch unterschreiben musst. In diesem Antrag ist auch unten der Zeitraum vermerkt, in dem du in Karenz gehst.

Erfahrungsbericht: Mai 2026, Dokument: KBGG40a - 03/2025
Rechtsgrundlage
Erfüllt ein Elternteil nicht das Erwerbstätigkeitserfordernis, so gebührt bei Erfüllung sämtlicher anderer Anspruchsvoraussetzungen auf Antrag ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 41,14 Euro täglich (Sonderleistung I).
Bundeskanzleramt
Was ist, wenn nur ein Elternteil die Voraussetzungen für das eaKBG erfüllt? Sie wollen das eaKBG nutzen, aber einer der beiden Elternteile erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen nicht? Oder liegt der Tagsatz eines Elternteiles unter 41,14€ (2025)? Dann kann dieser Elternteil auf eine Sonderleistung umsteigen, die der Dauer des KBG entspricht. Der Tagsatz dafür beträgt 41,14€ (2025). Der andere Elternteil, der die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann trotzdem das eaKBG beziehen.
arbeiterkammer.at
Sonstige Fragen
Eltern-Teilzeit, während der Partner/die Partnerin Sonderleistung 1 bezieht?
Nach Infos aus meinen Beratungsgesprächen, zählt das Beziehen von Sonderleistung 1 nicht als "echte" Karenz. Der Partner/die Partnerin kann somit schon das Recht auf Eltern-Teilzeit nutzen, auch wenn der andere/die andere noch Sonderleistung 1 bezieht. Bitte vorher bei Arbeiterkammer oder ÖGK nachfragen.