5.1 Unbezahlte Karenz: Länger in Karenz sein als Vater

Das Dranhängen von unbezahlte Karenz-Monaten ist ebenso möglich, um die Karenz als Vater über die 14 Monate eaKBG hinaus zu verlängern. Bis zum 2. Lebensjahr des Kindes hast du ja rechtlichen Anspruch auf Karenz, d.h. das Recht auf (unbezahlte) Freistellung beim Arbeitgeber. Den Lebensunterhalt müsst ihr in diesen unbezahlten Karenz-Monaten aus Ersparnissen und/oder über das Einkommen des anderen Elternteils finanzieren.

Krankenversichern könnt ihr euch über die ÖGK Mitversicherung bei eurer Partnerin in dieser Zeit. Da du dich der Kindererziehung widmest, fallen hierfür in der Regel auch keinerlei Beitragskosten für dich an. Dies aber bitte vorher unbedingt bei der ÖGK abklären, die Regelungen sind unterschiedlich bei verheirateten sowie unverheirateten Paaren.

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Was ist eine "unbezahlte Karenz"?

Unbezahlte Karenz meint eine Karenz-Zeit, in der du kein Kinderbetreuungsgeld vom Staat mehr bekommst — das Recht auf Freistellung vom Arbeitgeber läuft aber bis zum 2. Lebensjahr des Kindes. Typisch wird sie genutzt, um an die 14 Monate einkommensabhängiges KBG eine längere Phase mit Baby anzuhängen, wenn beide Elternteile weiter Karenzmonate miteinander teilen möchten oder der Wiedereinstieg in Kinderbetreuung (Kindergarten, Tagesmutter, Großeltern) erst später ansteht. Finanziell muss man sie aus Ersparnissen oder über das Einkommen des/der Partner/in tragen — und die Krankenversicherung sollte vorab geklärt werden (Mitversicherung bei Partner/in, Schutzfrist der ÖGK oder freiwillige Selbstversicherung).

Die Krankenversicherung in der unbezahlten Karenz: Sich im besten Fall beim Partner/in mitversichern lassen

Bei einer unbezahlten Karenz stellen sich primär die Frage: Wie bin ich krankenversichert?

In der Regel beitragsfrei mitversichert

Wann muss kein Beitrag gezahlt werden? Die mitversicherte Person erzieht aktuell ein Kind oder mehrere Kinder im gemeinsamen Haushalt.
Quelle: oegk.at

Verheiratete Paare

Bei verheirateten Paaren: Hier reicht es anscheinend (!) laut ÖGK-Webseite, die normalen Anforderungen zu erfüllen. Kein Nachweis der Haushaltsführung.
Screenshot
Screenshot ÖGK-Webseite, Mitversicherung Partner*in - Vorraussetzungen (Stand: 13.08.2025), Rechte: ÖGK

Unverheiratete Paare: Prüfformular Haushaltsführung

Die aktuelle Lage ist leider unübersichtlich für unverheiratete Paare. Diese müssen bei der ÖGK inzwischen eine "unbezahlte Haushaltsführung seit mindestens 10 Monaten" nachweisen wenn ein Partner:in während der unbezahlten Karenz mitversichert werden soll. Dieser Nachweis kann wohl ggf. ein Falstrick in der Praxis sein, zumindest laut kurzer Info der AK-Beratung.

Bei unverheirateten Paaren: Eine Mitversicherung beim Lebensgefährten/in ist nur möglich ist, wenn man seit mindestens 10 Monaten zusammenwohnt. Es darf außerdem kein Ehegatte oder eingetragener Partner im Haushalt leben. ⚠️ UND: Der/die Partner:in, die mitversichert werden will, muss seit mindestens 10 Monaten unbezahlt den Haushalt führen.

Die ÖGK hat hier einige Antworten bereitgestellt: Antwort der ÖGK zur Anfrage "Unbezahlte Karenz und Mitversicherung - haushaltsführende Person" (unverheiratete Paare)

Siehe auch Reddit-Diskussion: ÖGK Mitversicherung Partner*in (unverheiratet)

Sollte eine Mitversicherung nicht möglich sein, kann man sich selbst bei der ÖGK die freiwillige Selbstversicherung (526,79€ / Monat) nutzen, aber direkt die Herabsetzung der Beiträge beantragen: Selbstversicherung in der Krankenversicherung - Herabsetzung des Beitrages beantragen

Siehe auch Reddit Frage: ea Kinderbetreuungsgeld und danach unbezahlte Karenz - Kranken- & Pensionsversicherung?